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Qualifizierungschancengesetz

DAS QUALIFIZIERUNGS-
CHANCENGESETZ

Holen Sie sich bis zu 100% Förderung
der Lohn- und Weiterbildungskosten
für Ihre Mitarbeiter!

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75% Zuschuss

DAS GESETZ ZUR

FÖRDERUNG

der Weiterbildungs- möglichkeiten,bietet Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung weiterzubilden, um sie auf zukünftige berufliche Herausforderungen vorzubereiten.


Mit dem Qualifizierungschancengesetz von 2019 und weiteren Verbesserungen durch das "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" und das Weiterbildungsgesetz von 2024 werden Unternehmen durch staatliche Förderung bei Weiterbildungskosten und Lohnkosten entlastet.

FÖRDERUNG

SCHNELL & EINFACH

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Erhalten Sie Ihre Förderung schnell und unkompliziert!

  • Aktuell 100% Bewilligungsquote
  • Nur 30 Minuten für den Antrag
  • Live-Unterstützung während des gesamten Prozesses

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100%

Föderung

Für Lohn- und
Weiterbildungskosten

Geschäftsführer sparen, Mitarbeiter lernen kostenlos

Kostenübernahme Widget

KOSTENÜBERNAHME: WAS WIRD ABGEDECKT?

Weiterbildung

Abschlussorientierte Weiterbildung

bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)

ALLE Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen keine Übernahme

Sonstige berufliche Weiterbildung

nach § 82 SGB II in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe. *

Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
50%
wenn Mitarbeiter schwerbehindert oder Ü45
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Betriebe mit über 500 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
25%
Höhe des Arbeitsentgelts
25%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Qualifizierungsgeld

nach § 82a SGB II

ALLE Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber zu tragen
Höhe des Arbeitsentgelts keine Übernahme
Entgeltersatzleistung
60/67%*
Zulassungserfordernis nur Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

3 Schritte zur kostenlosen
Weiterbildung

1

Beratungsgespräch

Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.

2

Zusage

Sobald Sie die Zusage erhalten haben, lassen Sie uns den Kostenzusage-Bescheid per Mail zukommen.

3

Start

Der Start der Weiterbildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.

Förderungsrechner

IHRE FÖRDERHÖHE
AUF EINEN BLICK

Der digitale Wandel verlangt permanente Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitern. Weiterbildung stärkt Kompetenzen, bindet Mitarbeiter und spart Kosten. Sie sollte flexibel und individuell in den Arbeitsalltag integrierbar sein – unabhängig von Position oder Lebenssituation. Unsere Zeitmodelle Vollzeit und Teilzeit ermöglichen eine optimale Vereinbarkeit mit Berufs- und Privatleben.

Weiterbildung:

Bitte wählen Sie einen Kurs aus
Bitte wählen Sie ein Zeitmodell aus
Bitte wählen Sie die Mitarbeiteranzahl aus
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein (0-999.999 €)

Förderugshöhe:

Kostenübernahme:
0,00
Lohnkostenzuschuss:
0,00
GESAMTE FÖRDERUNG:
0,00
Die genaue Summe wird von den zuständigen Stellen bestimmt.
Voraussetzungen für Förderungen

VORAUSSETZUNGEN FÜR FÖRDERUNGEN NACH DEM QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESZ

Eine Weiterbildung ist erforderlich, wenn ein Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert ist. Für Social Media Marketing empfehlen wir eine berufsbegleitende, von der Agentur für Arbeit förderbare Schulung, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidung für den Bildungsträger
Es ist wichtig, dass die Schulung bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfindet, der den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Weiterbildung qualitativ hochwertig und praxisorientiert ist, sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Fachliche Erforderlichkeit
Die Weiterbildung darf keine gesetzliche Verpflichtung darstellen, sollte aber über eine kurzfristige, arbeitsplatzspezifische Anpassung hinausgehen. Sie soll dem Arbeitgeber helfen, seine Position auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.
Zuletzt absolvierte Ausbildung
Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen, da davon ausgegangen wird, dass eine kürzlich abgeschlossene Ausbildung noch aktuell und relevant ist.
Anwendung des Qualifizierungschancengesetzes
Die letzte Weiterbildung, die auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes genehmigt wurde, muss bereits mindestens 2 Jahre zurückliegen. Diese zeitliche Vorgabe gewährleistet, dass die geförderten Weiterbildungen einer langfristigen beruflichen Entwicklung dienen.
Mindestanforderung
Die Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden umfassen, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für eine gründliche und praxisnahe Vermittlung der Inhalte zur Verfügung steht.

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