DAS QUALIFIZIERUNGS-
CHANCENGESETZ
Holen Sie sich bis zu 100% Förderung
der Lohn- und Weiterbildungskosten
für Ihre Mitarbeiter!


DAS GESETZ ZUR
FÖRDERUNG
der Weiterbildungs- möglichkeiten,bietet Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung weiterzubilden, um sie auf zukünftige berufliche Herausforderungen vorzubereiten.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz von 2019 und weiteren Verbesserungen durch das "Arbeit-von-Morgen-Gesetz" und das Weiterbildungsgesetz von 2024 werden Unternehmen durch staatliche Förderung bei Weiterbildungskosten und Lohnkosten entlastet.
FÖRDERUNG
SCHNELL & EINFACH
IN 30 MINUTEN ERHALTEN
Erhalten Sie Ihre Förderung schnell und unkompliziert!
- Aktuell 100% Bewilligungsquote
- Nur 30 Minuten für den Antrag
- Live-Unterstützung während des gesamten Prozesses
Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihre Informationen an und starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung – wir begleiten Sie, Schritt für Schritt zum Erfolg!

100%
Föderung
Für Lohn- und
Weiterbildungskosten
Geschäftsführer sparen, Mitarbeiter lernen kostenlos
KOSTENÜBERNAHME: WAS WIRD ABGEDECKT?
Abschlussorientierte Weiterbildung
bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
ALLE Betriebsgrößen
Übernahme Lehrgangskosten |
100%
|
Höhe des Arbeitsentgelts |
100% |
Entgeltersatzleistung | keine Übernahme |
Zulassungserfordernis | Maßnahme & Träger |
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | keine Übernahme |
Sonstige berufliche Weiterbildung
nach § 82 SGB II in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe. *
Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten
Übernahme Lehrgangskosten |
100% |
Höhe des Arbeitsentgelts |
100% |
Entgeltersatzleistung | keine Übernahme |
Zulassungserfordernis | Maßnahme & Träger |
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | werden übernommen |
Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten
Übernahme Lehrgangskosten | 50%
wenn Mitarbeiter schwerbehindert oder Ü45
100%
|
Höhe des Arbeitsentgelts |
100% |
Entgeltersatzleistung | keine Übernahme |
Zulassungserfordernis | Maßnahme & Träger |
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | werden übernommen |
Betriebe mit über 500 Beschäftigten
Übernahme Lehrgangskosten |
25% |
Höhe des Arbeitsentgelts | 25% |
Entgeltersatzleistung | keine Übernahme |
Zulassungserfordernis | Maßnahme & Träger |
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | werden übernommen |
Qualifizierungsgeld
nach § 82a SGB II
ALLE Betriebsgrößen
Übernahme Lehrgangskosten | durch den Arbeitgeber zu tragen |
Höhe des Arbeitsentgelts | keine Übernahme |
Entgeltersatzleistung | 60/67%* |
Zulassungserfordernis | nur Träger |
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | werden übernommen |

3 Schritte zur kostenlosen
Weiterbildung
Beratungsgespräch
Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.
Zusage
Sobald Sie die Zusage erhalten haben, lassen Sie uns den Kostenzusage-Bescheid per Mail zukommen.
Start
Der Start der Weiterbildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.
IHRE FÖRDERHÖHE
AUF EINEN BLICK
Der digitale Wandel verlangt permanente Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitern. Weiterbildung stärkt Kompetenzen, bindet Mitarbeiter und spart Kosten. Sie sollte flexibel und individuell in den Arbeitsalltag integrierbar sein – unabhängig von Position oder Lebenssituation. Unsere Zeitmodelle Vollzeit und Teilzeit ermöglichen eine optimale Vereinbarkeit mit Berufs- und Privatleben.
Weiterbildung:
Förderugshöhe:
VORAUSSETZUNGEN FÜR FÖRDERUNGEN NACH DEM QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESZ





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