vyse Learning

DAS QUALIFIZIERUNGS-

CHANCENGESETZ

Holen Sie sich bis zu 100% Förderung 

der Lohn- und Weiterbildungskosten 

für Ihre Mitarbeiter!

Das Qualifizierungschancengesetz, auch bekannt als Gesetz zur Förderung der Weiterbildungsmöglichkeiten, bietet Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung weiterzubilden, um sie auf zukünftige berufliche Herausforderungen vorzubereiten.

100% Kostenübernahme
75% Zuschuss

Mit dem Qualifizierungschancengesetz von 2019 und weiteren Verbesserungen durch das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz" und das Weiterbildungsgesetz von 2024 werden Unternehmen durch staatliche Förderung bei Weiterbildungskosten und Lohnkosten entlastet.

FÖRDERUNG 

SCHNELL & EINFACH

IN 30 MINUTEN ERHALTEN

Erhalten Sie Ihre Förderung schnell und unkompliziert!

  • Aktuell 100% Bewilligungsquote
  • Nur 30 Minuten für den Antrag
  • Live-Unterstützung während des gesamten Prozesses

Fordern Sie jetzt unverbindlich Ihre Informationen an und

starten Sie Ihre geförderte Weiterbildung – wir begleiten 

Sie, Schritt für Schritt zum Erfolg!

KOSTENÜBERNAHME:

WAS WIRD ABGEDECKT?

Weiterbildung

Abschlussorientierte Weiterbildung

bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)

ALLE Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen keine Übernahme

Sonstige berufliche Weiterbildung

nach § 82 SGB II in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe. *

Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
50%
wenn Mitarbeiter schwerbehindert oder Ü45
100%
Höhe des Arbeitsentgelts
100%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Betriebe mit über 500 Beschäftigten

Übernahme Lehrgangskosten
25%
Höhe des Arbeitsentgelts
25%
Entgeltersatzleistung keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme & Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

Qualifizierungsgeld

nach § 82a SGB II

ALLE Betriebsgrößen

Übernahme Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber zu tragen
Höhe des Arbeitsentgelts keine Übernahme
Entgeltersatzleistung
60/67%*
Zulassungserfordernis nur Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen werden übernommen

3 SCHRITTE ZUR 

KOSTENLOSEN WEITERBILDUNG

Beratungsgespräch

 Wir klären gemeinsam das Grundlegende und unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.

Zusage

 Sobald Sie die Zusage erhalten haben, lassen Sie uns den Kostenzusage-Bescheid per Mail zukommen.

Start

Der Start der Weiter- bildung ist völlig flexibel wählbar, frühestens aber 10 Tage nach der Bewilligung.

IHRE FÖRDERHÖHE

AUF EINEN BLICK

Der digitale Wandel erfordert eine ständige Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitern. Weiterbildung ist entscheidend, um die Kompetenzen der Belegschaft zu stärken, Mitarbeiter zu binden und Kosten zu sparen. Dabei sollte eine Weiterbildung nahtlos in den Arbeitsalltag eingegliedert werden können und flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen – unabhängig von ihrer beruflichen Position oder Lebenssituation. Mit unseren beiden Zeitmodellen, Vollzeit und Teilzeit, können Teilnehmer ihre Weiterbildung so gestalten, dass sie perfekt in ihre persönliche Lebens- und Arbeitsbalance passt.

Förderungsrechner

Kursauswahl

Bitte wählen Sie einen Kurs aus
Bitte wählen Sie die Mitarbeiteranzahl aus
Bitte geben Sie einen gültigen Betrag ein (0-999.999 €)

Förderungshöhe

Lehrgangskostenzuschuss:
0,00
Lohnkostenzuschuss:
0,00
Gesamte Förderung:
0,00

Voraussetzungen

für Förderungen nach dem

Qualifizierungschancengesz

Eine Weiterbildung ist erforderlich, wenn ein Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert ist. Für Social Media Marketing empfehlen wir eine berufsbegleitende, von der Agentur für Arbeit förderbare Schulung, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidung für den Bildungsträger

Es ist wichtig, dass die Schulung bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfindet, der den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Weiterbildung qualitativ hochwertig und praxisorientiert ist, sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Fachliche Erforderlichkeit

Die Weiterbildung darf keine gesetzliche Verpflichtung darstellen, sollte aber über eine kurzfristige, arbeitsplatzspezifische Anpassung hinausgehen. Sie soll dem Arbeitgeber helfen, seine Position auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.

Zuletzt absolvierte Ausbildung

Der letzte Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen, da davon ausgegangen wird, dass eine kürzlich abgeschlossene Ausbildung noch aktuell und relevant ist.

Anwendung des Qualifizierungschancengesetzes

Die letzte Weiterbildung, die auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes genehmigt wurde, muss bereits mindestens 2 Jahre zurückliegen. Diese zeitliche Vorgabe gewährleistet, dass die geförderten Weiterbildungen einer langfristigen beruflichen Entwicklung dienen.

Mindestanforderung

Die Weiterbildung muss mindestens 160 Stunden umfassen, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für eine gründliche und praxisnahe Vermittlung der Inhalte zur Verfügung steht.

Kontaktieren Sie uns!

Wir melden uns schnellstmöglich!