1.4 Skript: Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASIG) unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Aufgaben des Arbeitgebers:
- Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Risiken am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten.
- Unterweisung: Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter über die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen informieren.
- Bereitstellung von Schutzausrüstung: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern die notwendige Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
- Beschaffung sicherer Arbeitsmittel: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nur sichere Arbeitsmittel beschafft werden.
- Prüfung von Arbeitsmitteln: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.
- Instandhaltung von Arbeitsmitteln: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand gehalten werden.
- Einrichtung einer betriebsärztlichen Betreuung: Der Arbeitgeber muss eine betriebsärztliche Betreuung einrichten, wenn dies erforderlich ist.
- Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten: Der Arbeitgeber muss mit dem Sicherheitsbeauftragten zusammenarbeiten.
Aufgaben des Arbeitnehmers:
- Beachtung der Sicherheitsvorschriften: Der Arbeitnehmer muss die Sicherheitsvorschriften beachten.
- Benutzung von Schutzausrüstung: Der Arbeitnehmer muss die ihm zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung benutzen.
- Meldung von Gefährdungen: Der Arbeitnehmer muss Gefährdungen dem Arbeitgeber melden.
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitnehmer muss bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken.
- Teilnahme an Unterweisungen: Der Arbeitnehmer muss an Unterweisungen teilnehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter trägt. Die Arbeitnehmer haben jedoch auch die Pflicht, sich an den Maßnahmen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu beteiligen.
Neben den oben genannten Aufgaben und Verantwortlichkeiten gibt es noch weitere Punkte, die zu beachten sind.
Der Arbeitgeber muss zum Beispiel:
- Einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, wenn im Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind.
- Einen Arbeitsschutzausschuss bilden, wenn im Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt sind.
- Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einführen, um langzeiterkrankte Mitarbeiter wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.
Die Arbeitnehmer haben zum Beispiel das Recht:
- Auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung.
- Auf Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen.
- Auf Unterweisung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Auf Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern.